2. Es sei das Grundbuchamt anzuweisen, die Verfügungssperre über das im Grundbuch eingetragene Grundstück GB xx KTN yy, Wohnhaus, Bootshaus, Kleingebäude mit 2439 m2 Gebäudegrundfläche, G.________ (Strasse) gegen Hinterlegung des für die Liegenschaft erzielten Kaufpreises aufzuheben, sobald ein konkreter Kaufvertrag beurkundet ist. 3. Es sei der Kläger anzuweisen, der Beklagten den Namen, die Adresse und den vorgesehenen Kaufpreis des ihm in der Replik genannten Kaufpreisinteressenten für die Liegenschaft zu nennen.