8) wurde die Beklagte aufgefordert, den im April 2006 mit der H.________ AG (Bank I) abgeschlossenen Vertrag (bzw. die Verträge) betreffend Übernahme der Forderungen gegenüber dem Kläger und der F.________ AG mit der Berufungsantwort zu edieren. Mit Berufungsantwort vom 10. März 2011 reichte die Beklagte die zu edierenden Unterlagen ein (act. 10, Beilagen 2a-c), beantragte die kosten- und entschädigungspflichtige Abweisung der Berufung und stellte mit gleichzeitig erhobener Anschlussberufung die folgenden Anträge (act. 9): 1. In Aufhebung von Dispositiv Ziff. 1 des vorinstanzlichen Entscheides sei die Klage vollumfänglich abzuweisen.