Es sei die Sache zwecks Durchführung eines Beweisverfahrens und erneuter Entscheidfällung an die erste Instanz zurückzuweisen. Im Weiteren stellte der Kläger die folgenden prozessualen Anträge: 1. Es seien die mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichtes March vom 24. November 2008 (SV 08 70) angeordneten Massnahmen 1. Über die Liegenschaft GB xx KTN yy wird eine Kanzleisperre angeordnet; 2. Das Betreibungsamt Altendorf wird angewiesen, die auf GB xx KTN yy lastenden Inhaberschuldbriefe: (…) einstweilen zurückzubehalten;