Gemeinde Altendorf, GB Nr. xx, KTN yy haltend 2‘439 m2 mit Wohnhaus, Bootshaus und Kleingebäude G.________ (Strasse). Kantonsgericht Schwyz 5 4. Es sei festzustellen, dass die Parteien nach Vollzug der Ziffern 2 und 3 vorstehend per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt sind. 5. Es sei dem Kläger für das erstinstanzliche Verfahren eine angemessene Prozessentschädigung zuzusprechen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten im Berufungsverfahren. Eventualantrag: