2. Es sei das Notariat und Grundbuchamt March anzuweisen, wiederum den Kläger als Eigentümer des Grundstücks GB xx, KTN yy, Wohnhaus, Bootshaus, Kleingebäude mit 2439 m2 Gebäudegrundfläche, G.________ (Strasse) im Grundbuch einzutragen; dies Zug um Zug nach Bezahlung eines noch zu bestimmenden Betrages durch den Kläger an die Beklagte.