- Vereinbarung betreffend Sicherungsübereignung der Beklagten mit dem Kläger vom 8. November 2007 - Vereinbarung betreffend Forderungsabtretung vom 12. November 2007 - Vom Kläger unterzeichnete Tilgungsspezifikation vom 9. April 2008 - Auszugsvereinbarung vom 9. April 2008 - Sowie sämtliche Verträge, Erklärungen und Abrechnungen des Klägers mit bzw. gegenüber der Beklagten, die mit den vorgenannten Erklärungen und Vereinbarungen in Zusammenhang stehen.