3. Das Grundbuchamt March wird angewiesen, die mit Verfügung vom 24.11.2008 (SV 08 70) über die Liegenschaft GB xx KTN yy verfügte Kanzleisperre zu löschen. 4. Die mit Verfügung vom 24.11.2008 (SV 08 70) angeordnete Anweisung an das Betreibungsamt Altendorf, die auf GB xx KTN yy lastenden Inhaberschuldbriefe (…) seien einstweilen zurückzubehalten, wird aufgehoben.