der hierfür benötigte Zeitaufwand von insgesamt 0.5 Std. ist daher zu streichen. Sodann ist angesichts des Verfahrensausgangs für die Nachbearbeitung ein Zeitaufwand von 0.5 Std. (statt 1 Std.) zu berücksichtigen. Angemessen erscheint damit ein Zeitaufwand von 20.24 Stunden. Unter Berücksichtigung des geltend gemachten Stundenansatzes von CHF 250.00 und der Mehrwertsteuer führt dies zu einer Parteientschädigung von insgesamt CHF 5‘890.10 (Honorar von CHF 5'060.00, Auslagen von CHF 393.80, MwSt. von CHF 436.30). 7.2 Aufgrund von Art.