5.4 Zu prüfen bleibt der Rentenbeginn. Entscheidend muss in diesem Zusammenhang sein, ab welchem Zeitpunkt hinreichend substantiierte medizinische Grundlagen für die Annahme einer erheblichen Arbeitsunfähigkeit bestehen, welche erst durch das Gerichtsgutachten zuverlässig geklärt wurde. 5.4.1 In den ersten aktenkundigen ärztlichen Stellungnahmen wird eine Cholezystektomie (chirurgische Entfernung der Gallenblase) erwähnt, die im Jahr 2010 stattfand. Im Vordergrund stand jedoch die massive Adipositas mit einem BMI von bis zu 60, unter welcher die Beschwerdeführerin litt.