den psychiatrischen Teilgutachter angenommenen 50%igen Arbeitsunfähigkeit führen würde. 4.3.7 Auch die Aussage zur Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich (Gutachten S. 81) bildet keinen Anlass, die Schlüssigkeit des Gutachtens infrage zu stellen. Der orthopädische Gutachter bejaht, falls in absehbarer Zeit keine endoprothetische Versorgung der Kniegelenke erfolge, eine Unterstützungsbedürftigkeit beispielsweise bei Putzarbeiten, verneint aber eine zusätzliche Einschränkung im Haushalt durch das Ausüben einer 50%igen ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit. Diese Aussage ist vor dem Hintergrund der gutachterlichen Feststellungen plausibel.