Die Vermutung, es hänge mit ihren akzentuierten Persönlichkeitszügen (der Gutachter spricht nicht von einer Persönlichkeitsstörung) zusammen, dass die Beschwerdeführerin psychische Probleme verneine (Gutachten S. 75), ändert daran nichts. Im Übrigen ist unter dem Aspekt der Konsistenz darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrem Ehemann, der gesundheitlich angeschlagen und hilflos sei (Gutachten S. 58 f., S. 61), über Jahre hinweg eine Vielzahl von Tieren hielt (u.a. über 80 Kaninchen, vgl. Gutachten S. 61 f.), was eine gewisse Tatkraft verlangt und ebenfalls gegen eine psychische Störung spricht, welche zu einer höheren als der durch