vollständige Arbeitsunfähigkeit vor. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, auch vor der Operation sei die betroffene Person nicht arbeitsfähig gewesen. Die Operation bietet jedoch die Aussicht, die Schmerzsituation zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit über das aktuelle Mass zu steigern (vgl. Gutachten S. 50). Immerhin werden die gutachterlichen Feststellungen, wonach ein labiles pathologisches Geschehen vorliege, eine zeitnahe endo-prothetische Versorgung der Gonarthrosen angezeigt sei und nach der entsprechenden Operation mit einer viermonatigen Rehabilitationsphase gerechnet werden muss, bei der Prüfung der Verwertbarkeit der Arbeitsfähigkeit zu berücksichtigen sein.