Die Schulterproblematik wird als Diagnose erwähnt. Der Gutachter misst ihr für die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit keinen relevanten Einfluss bei, weil diese mehrheitlich leicht und ohne Überkopfarbeiten durchführbar sei (Gutachten S. 50). Immerhin führt er aus, eine Arbeitsplatzanpassung könnte unter diesem Aspekt sinnvoll sein (Gutachten S. 80). Diese Beurteilung ist überzeugend. 4.3.5 Es trifft zu, dass der orthopädische Gutachter von einem labilen Geschehen spricht und eine baldige endoprothetische Versorgung beider Knie für indiziert hält. Aus dieser Operationsindikation, welche auch in den Vorakten bereits gestellt wurde (vgl. etwa E. II. 3.6 und E. II. 3.8 hiervor),