Die gastroenterologischen Problematiken würden dagegen allesamt als sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkend eingestuft, was unzutreffend sei. Insgesamt sei eine Arbeitsunfähigkeit von lediglich 20 bis 30 % nicht nachvollziehbar. Im Weiteren sei die orthopädische Untersuchung nur grobklinisch und ohne das Anfertigen neuer Röntgen- und MRI-Bildern erfolgt. Die orthopädische Beurteilung sei zu knapp und berücksichtige auch nicht alle Probleme. So sei z.B. die Rhizarthrose vergessen worden. Die degenerativen Veränderungen im Hand-/Fingerbereich seien aber für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Buchhalterin äusserst relevant.