Auch die erwähnte Kopfweh-/Migräneproblematik wäre neurologisch abzuklären gewesen. Aus dem «CT Abdomen Becken» vom 16. Januar 2017 (BB 18) gehe hervor, dass sich die Beschwerdeführerin nach den Bauch-Operationen noch immer in Rekonvaleszenz befinde und noch immer kein stabiler Zustand erreicht sei. Es seien noch immer zwei Hernien offen und auch die Bauchnarbe sei noch immer nicht ganz verschlossen. Diese Befunde stünden in Diskrepanz zur Beurteilung des viszeralchirurgischen Gutachtens und dessen attestierter hoher Arbeitsfähigkeit. Die gastroenterologischen Problematiken würden dagegen allesamt als sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkend eingestuft, was unzutreffend sei.