Es werde der Polymorbidität der Beschwerdeführerin in keiner Weise gerecht. Im Weiteren müsste die Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall einer ausserhäuslichen Tätigkeit mit einem 100%-Pensum nachgehen, da das Taggeld des Ehemannes im Juli 2014 auslaufe und er ab August 2014 keinerlei Einkommen mehr habe. Schliesslich seien die Validen- und Invalideneinkommen unzutreffend festgesetzt worden (A.S. 6 ff.). In der Stellungnahme zum gerichtlich angeordneten polydisziplinären L.___ -Gutachten vom 30. Januar 2017 lässt die Beschwerdeführerin geltend machen, dem Gutachten komme aus verschiedenen Gründen keine relevante Beweiskraft zu, da es an diversen Mängeln leide.