Allenfalls wäre jedoch eine Arbeitsplatzanpassung sinnvoll, um der rechtsseitigen Schulter- und linksseitigen Rückfussproblematik zusätzlich gerecht zu werden. Aus psychiatrischer Sicht sei die Explorandin in der bisherigen Tätigkeit als Finanzchefin und Leiterin Buchhaltung seit Mai 2016 zu 50 % arbeitsunfähig. In einer angepassten Tätigkeit, d.h. in Mandatsbuchhaltungen, Erledigen von Steuererklärungen, leichten Buchhaltungsarbeiten oder Bürotätigkeiten ohne Stress wäre die Explorandin weiterhin fünf Stunden täglich arbeitsfähig.