In der bisherigen Tätigkeit als Finanzchefin und Leiterin Buchhaltung werde sie seit Mai 2016 zu 50 % arbeitsfähig geschätzt. In einer angepassten Tätigkeit, d.h. in Mandatsbuchhaltungen, Erledigen von Steuererklärungen, leichten Buchhaltungsarbeiten oder Bürotätigkeiten ohne Stress wäre die Explorandin weiterhin fünf Stunden täglich arbeitsfähig (A.S. 53 ff.). Bei der Beantwortung der vom Gericht gestellten Fragen wurden aus polydisziplinärer Sicht folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt: «1. Anpassungsstörung mit vorwiegender Beeinträchtigung von anderen Gefühlen (F43.20); 2. Narzisstische, eigenwillige, sthenische Persönlichkeitszüge (Z73.1);