Unter Umständen könnten im Verlauf Schuheinlagen oder aber auch Schuhzurichtungen zu einer zusätzlichen Beschwerdelinderung führen. Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, welche weder auf unebenem, rutschigem Gelände noch in absturzgefährdeter Position ausgeführt werde, hätten die Fussbeschwerden jedoch nicht. Während der Untersuchung habe eine gewisse Verdeutlichungstendenz bestanden. Man habe oft nicht reproduzierbare, nicht klar zuordenbare Druck-, ja Berührungsdolenzen gefunden.