Anschliessend sollte die angestammte Tätigkeit als Bürofachkraft bzw. Buchhalterin medizinisch-theoretisch wieder möglich sein. Die rechte Schulterproblematik werde wenig Einfluss haben auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, da anzunehmen sei, dass diese mehrheitlich leicht und ohne Überkopftätigkeit durchführbar sei. Von Seiten der Fussbeschwerden sei davon auszugehen, dass sich diese nach erfolgreicher endoprothetischer Versorgung der Kniegelenke beruhigten. Unter Umständen könnten im Verlauf Schuheinlagen oder aber auch Schuhzurichtungen zu einer zusätzlichen Beschwerdelinderung führen.