am besten werde er mit dem Privatauto zurückgelegt. Die Einschränkung der Geh- und Stehfähigkeit durch die kombinierten Probleme von Adipositas und Gonarthrose sowie unter Mitberücksichtigung von bisher weder chirurgisch noch internistisch klarer definierbaren abdominalen Beschwerden führe zu einer Leistungseinschränkung von geschätzten 20 bis 30 %, bezogen auf ein 100%-Pensum in einer angestammten kaufmännischen oder buchhalterischen Tätigkeit. Der Beginn der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit sei nicht klar festzulegen. Das Datum der IV-Anmeldung vom 8. Dezember 2011 könne als möglicher Beginn angenommen werden.