Nachdem eine Kontrastmittelpassage am 15. April 2013 regelrecht ausgefallen sei und eine Gastroduodenoskopie am 21. August 2013 ebenfalls regelrechte postoperative Verhältnisse gezeigt habe, nebst einer kleinen axialen Hiatushernie und etwas vermehrter Galle im Magen, könne wegen solcher Beschwerden wohl kaum von einer maximal 2 bis 3-stündigen Tätigkeit ausgegangen werden. Weitere Beschwerden durch Lumbalgien, Rhizarthrosen und eine Periarthropathie der rechten Schulter würden sich bei manuellen Tätigkeiten deutlich auswirken, jedoch kaum bei einer sitzenden Tätigkeit als Buchhalterin.