Der Gesundheitszustand der Patientin sei stationär. Zur Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit wurde ausgeführt, eine regelmässige Tätigkeit sei aufgrund der rezidiv auftretenden Beschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Völlegefühl, Abdominalkrämpfe, Diarrhoe, Stuhlinkontinenz) nicht durchzuführen. Die bisherige Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar. Die Tätigkeit als Buchhalterin von zu Hause aus mit flexiblen Arbeitszeiten sei aber je nach Gesundheitszustand während maximal 2 bis 3 Std. pro Tag zuzumuten (IV-Nr. 34 S. 1 ff.). 3.6 Dem polydisziplinären (internistischen, rheumatologischen und psychiatrischen) Gutachten der I.__