Auch andere Tätigkeiten seien der Patientin zuzumuten. Dabei dürfe es sich um keine Arbeit handeln, die eine grössere körperliche Anstrengung erfordere. Auch hier sei der zeitliche Rahmen nicht beurteilbar. Die Patientin sei aufgrund ihres Gewichts und ihrer affektiven Symptomatik massiv eingeschränkt (IV-Nr. 35 S. 1 ff.). 3.5 Aus dem Bericht des G.___, [...](Dr. med. Q.___, Spitalfachärztin Chirurgie), [...], zu Handen der IV-Stelle vom 24. September 2013 gehen folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit hervor: «Chron. Abdominalschmerzen mit Diarrhoe, retrosternale Beschwerden nach Magen-Sleeve-Resektion, Meniskopathie und Kreuzbandruptur Knie bds + Arthrose».