Sodann erfolgten ärztliche Verlaufsuntersuchungen. Auf dem Beiblatt zum Arztbericht wurde ausgeführt, die gesundheitliche Störung wirke sich massgeblich auf das psychische Befinden sowie die Bewegungsfähigkeit aus. Die Leistungsfähigkeit sowie die Stresstoleranz seien aufgrund der Schmerzsymptomatik deutlich reduziert. Weiter sei aufgrund der körperlichen Einschränkungen die Fortbewegungsmöglichkeit zum Arbeitsplatz deutlich eingeschränkt. Die bisherige Tätigkeit sei noch zumutbar, deren zeitlicher Rahmen sei jedoch nicht beurteilbar. Dabei bestehe eine deutlich verminderte Leistungsfähigkeit. Auch andere Tätigkeiten seien der Patientin zuzumuten.