Am 21. September 2016 lässt die Beschwerdeführerin dem Gericht ihr Schreiben an die L.___ gleichen Datums sowie weitere, der Begutachtungsstelle zugestellte medizinische Unterlagen einreichen. Im vorerwähnten Schreiben wird der Begutachtungsstelle mitgeteilt, man werde ihr auf telefonische Aufforderung des Gerichts hin die neusten Akten betreffend Spitalaufenthalte von Mai und Juni 2016 sowie hinsichtlich der Nachbehandlung direkt zukommen lassen. Im Weiteren würden mehrere CDs mit bildgebenden Aufnahmen übermittelt. Ferner werde die E-Mail der Beschwerdeführerin vom 19. September 2016 zur Kenntnisnahme zugestellt (Urkunden Nr. 18* und 19*; A.S. 92).