Ausserdem wird die Beschwerdeführerin aufgefordert, dem Gericht mitzuteilen, wann und wo ihre operative Versorgung mit einem künstlichen Kniegelenk links durchgeführt wird (A.S. 78 f.). 2.9 Mit Eingabe vom 28. Juni 2016 lässt die Beschwerdeführerin zur beabsichtigten Begutachtung Stellung nehmen und Ergänzungsfragen stellen (A.S. 81 ff.). 2.10 Am 30. Juni 2016 lässt die Beschwerdeführerin dem Gericht weitere medizinische Berichte einreichen (Urkunden Nr. 16 und 17; A.S. 84 f.). 2.11 Mit Verfügung vom 13. Juli 2016 wird festgestellt, dass die Beschwerdegegnerin keine Stellungnahme zur Verfügung vom 7. Juni 2016 eingereicht hat.