2. 2.1 Mit fristgerechter Beschwerde vom 26. November 2014 lässt die Beschwerdeführerin folgende Rechtsbegehren stellen (Aktenseite [A.S.] 6 ff.): 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 24.10.2014 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine ganze Invalidenrente nach Massgabe eines Invaliditätsgrades von mindestens 70 % zu entrichten. 3. Eventualiter sei die Streitsache in Gutheissung der Beschwerde an die Beschwerdegegnerin zur nochmaligen Initiierung eines polydisziplinären Gutachtens unter Einschluss der Disziplinen Innere Medizin, Viszeralchirurgie, Gastroenterologie, Rheumatologie, Orthopädie sowie Psychiatrie zurückzuweisen.