{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\nAktuell liege gesichert eine Anpassungsstörung vor mit vorwiegend Beeinträchtigung von anderen Gefühlen. Die Explorandin zeige unspezifische Ängste, Existenzängste, sie sei übermässig besorgt, sei zeige auch eine Anspannung und Ärger, u.a. nicht nur wegen den vielen körperlichen Beeinträchtigungen, die sie aktuell vor allem seit der Magenoperation seit Mai 2016 noch stärker beeinträchtigten, sondern auch wegen der schwierigen psychosozialen Umstände im Zusammenhang mit ihren vielen Tieren, die zu Streit mit Nachbarn, aber auch zu Unregelmässigkeiten mit Gemeindebehörden und dem Veterinäramt geführt hätten. Es bestünden leichte unspezifische depressive und ängstliche Anteile, wobei gesichert weder eine Angststörung, noch eine relevante Depression festgehalten werden könne. Neben der Anpassungsstörung zeige die Explorandin auch gesichert etwas narzisstische, sthenische, leicht selbstüberschätzende narzisstische Persönlichkeitszüge. Mit diesen Charakterauffälligkeiten habe sie jedoch über viele Jahre dennoch ihre berufliche Leistungsfähigkeit aufrechterhalten können. Es stelle sich die Frage, ob es aktuell zu einer Dekompensation der Fähigkeit, Anpassung erbringen zu können, gekommen sei im Zusammenhang mit den multiplen somatischen Beschwerden, was bei ihr anzunehmen sei.\nDie Summe der Schwierigkeiten, welche die Explorandin in den letzten drei Jahren auch somatisch durchgemacht habe, auch die Schwierigkeiten mit ihrem alkoholkranken und arbeitsunfähigen Ehegatten, hätten zu einer leichten Erschöpfungssymptomatik geführt, welche jedoch keine depressiven Ausmasse angenommen habe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne keine manifeste Depression ausgemacht werden. Stimmungsschwankungen seien jedoch vorhanden. Dennoch sei davon auszugehen, dass die Explorandin aufgrund ihrer akzentuierten Persönlichkeitszüge erschwert fähig sei, sich in jedes Team und in anforderungsreiche berufliche Tätigkeiten als Finanzleiterin oder Chefin einer Buchhaltungsabteilung adäquat einzulassen. Sie würde unweigerlich in Schwierigkeiten geraten, weil sie sich im Recht sehe und erschwert fähig sei, sich den Realitäten anzupassen. Diese Anpassungsleistungsfähigkeit habe in den letzten Monaten, vor allem seit der Bauchoperation im Mai 2016, deutlich abgenommen, auch im Zusammenhang mit den zunehmenden Problemen mit ihrem Ehegatten und denjenigen mit den vielen Tieren, die zu Auseinandersetzungen mit Behörden geführt hätten. Was die Schmerzklagen der Explorandin angehe, sei nicht von einer somatoformen Schmerzstörung auszugehen, seien doch die Beschwerden allesamt vermutlich mehrheitlich mit den organischen Erkrankungen erklärbar und würden auch nicht übertrieben vorgebracht. Die Anpassungsstörung sei mittelgradig ausgeprägt. Es bestünden leichte unspezifische depressive und ängstliche Anteile, wobei gesichert weder eine Angststörung noch eine relevante Depression festgehalten werden könne. Die Explorandin sei verlangsamt, vermindert stressbelastungsfähig und vermindert teamfähig. Ihr Durchhaltevermögen sei beeinträchtigt. Sie sei nur erschwert fähig, sich mit adäquater persönlicher Kompetenz in jedes Team einzulassen und sei vermindert konfliktfähig. Eine Aggravation sei auszuschliessen.\nZur Behandlung und Eingliederung wurde ausgeführt, eine psychiatrische Therapie wäre angezeigt. Vor allem der Umgang mit Behörden und mögliche Schwierigkeiten an einem Arbeitsplatz könnten durch eine Therapie aufgefangen werden. Die Explorandin könnte in einer Therapie lernen, ihre eigene Sichtweise der Angelegenheiten etwas zu relativieren und zu hinterfragen. Allenfalls könnte ihr geholfen werden, mehr Distanz zu entwickeln, um möglichem Mobbingerleben vorzubeugen. Durch eine Therapie könnte sie emotional etwas stabiler werden und ihre mangelnde Belastbarkeit angehen. Die Explorandin habe noch nie wirklich eine Psychotherapie gemacht, weil sie das Gefühl habe, dass nicht sie psychische Probleme habe, sondern eher die Anderen. Dies sei mit ihren akzentuierten Persönlichkeitszügen im Zusammenhang zu sehen. Angesichts des Alters und der langen Dauer der Charakterentwicklung mit den seit Jahren bestehenden beruflichen Schwierigkeiten dürfte es schwierig sein, dies therapeutisch anzugehen. Die Explorandin erlebe sich auch heute eher als Opfer und sei erschwert fähig, ihren Anteil am Geschehen zuzulassen. Dies sei ein Teil ihrer psychischen Problematik. In der bisherigen Tätigkeit als Finanzchefin und Leiterin Buchhaltung werde sie seit Mai 2016 zu 50 % arbeitsfähig geschätzt. In einer angepassten Tätigkeit, d.h. in Mandatsbuchhaltungen, Erledigen von Steuererklärungen, leichten Buchhaltungsarbeiten oder Bürotätigkeiten ohne Stress wäre die Explorandin weiterhin fünf Stunden täglich arbeitsfähig (A.S. 53 ff.)."}