{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\nAktuell müsse festgestellt werden, dass aus orthopädischer Sicht wie auch aus gesamtmedizinischer Sicht von einem labilen pathologischen Geschehen gesprochen werden müsse aufgrund der verschiedenen «Baustellen», die eine intensive medizinische Betreuung notwendig machten. Rein aus orthopädischer Sicht qualifizierten die beidseitigen, doch massiven Gonarthrosen für eine baldige endoprothetische Versorgung, wie dies bereits geplant worden sei. In der angestammten Tätigkeit sei von einer postoperativen Rehabilitation von je vier Monaten auszugehen. Anschliessend sollte die angestammte Tätigkeit als Bürofachkraft bzw. Buchhalterin medizinisch-theoretisch wieder möglich sein. Die rechte Schulterproblematik werde wenig Einfluss haben auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, da anzunehmen sei, dass diese mehrheitlich leicht und ohne Überkopftätigkeit durchführbar sei. Von Seiten der Fussbeschwerden sei davon auszugehen, dass sich diese nach erfolgreicher endoprothetischer Versorgung der Kniegelenke beruhigten. Unter Umständen könnten im Verlauf Schuheinlagen oder aber auch Schuhzurichtungen zu einer zusätzlichen Beschwerdelinderung führen. Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, welche weder auf unebenem, rutschigem Gelände noch in absturzgefährdeter Position ausgeführt werde, hätten die Fussbeschwerden jedoch nicht. Während der Untersuchung habe eine gewisse Verdeutlichungstendenz bestanden. Man habe oft nicht reproduzierbare, nicht klar zuordenbare Druck-, ja Berührungsdolenzen gefunden. Die Bewegungsumfänge verschiedener Gelenke, insbesondere der rechten Schulter wie auch der Hüftgelenke, seien bei der expliziten klinischen Untersuchung deutlich eingeschränkter als im spontanen Verhalten gewesen, beispielsweise beim sich wieder Anziehen am Ende der Untersuchung. Andererseits müsse wiederholt werden, dass die Exporandin eindeutig an orthopädischen Problemen leide, welche in absehbarer Zeit anzugehen seien.\nAus rein orthopädischer Sicht sei davon auszugehen, dass rund vier Monate nach endoprothetischer Versorgung der Kniegelenke die angestammte Tätigkeit allmählich wieder aufgenommen werden könne, handle es sich doch um eine mehrheitlich leichte, wechselbelastende Tätigkeit ohne Gehen auf unebenem und/oder rutschigem Gelände, ohne Tätigkeiten in absturzgefährdeter Position und ohne repetitive Überkopfarbeiten. Allenfalls wäre jedoch eine Arbeitsplatzanpassung sinnvoll, um der rechtsseitigen Schulter- und linksseitigen Rückfussproblematik zusätzlich gerecht zu werden. Es bestünden keine relevanten Diskrepanzen zu den aktuell vorliegenden orthopädischen Berichten. Die endoprothetische Versorgung der Kniegelenke werde möglichst bald zu realisieren sein. Dass eine Operationsindikation von Seiten der rechten Schulter vorerst nicht gesehen worden sei aufgrund der Gesamtproblematik, sei mehrheitlich nachvollziehbar, müsste aber zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls nochmals diskutiert werden. Von Seiten der Knick-/Senkfussproblematik wäre nach erfolgreicher endoprothetischer Versorgung der ipsilateralen Kniegelenke eine Re-Evaluation sinnvoll, insbesondere hinsichtlich Einlagenversorgung oder aber auch Schuhzurichtung. Von Seiten der rechten Schulter könne aufgrund des Alters, des Allgemeinzustandes und der nicht absoluten Notwendigkeit des Gebrauchs bei der angestammten Arbeit vorerst davon abgesehen werden, eine operative Intervention aufzugleisen. Einzige sinnvolle operative Option wäre wohl das Einsetzen einer inversen Schulterprothese. So oder so wünschenswert wäre eine allgemeine, konsequente muskuläre Rekonditionierung und Rebalancierung, unter Umständen auch im Rahmen eines längeren stationären Rehabilitationsaufenthaltes (A.S. 41 ff.).\nIm Rahmen der psychiatrischen Evaluation durch Dr. med. AE.___ werden im Wesentlichen folgende Diagnosen gestellt: «Anpassungsstörung mit vorwiegender Beeinträchtigung von anderen Gefühlen (F43.20); Narzisstische, eigenwillige, sthenische Persönlichkeitszüge (Z73.1)». Unter dem Titel «Beurteilung» wird im Wesentlichen ausgeführt, nach einer Lehre in Buchhaltung im Buchhaltungs- und Treuhandgeschäft des Vaters habe die Explorandin versucht, den Buchhalterkurs als Weiterbildung zu absolvieren. Die Schlussprüfung habe sie im Jahr 1979 nicht bestehen können. Ihre heutige Argumentation, weshalb sie nicht eine Wiederholung dieser Prüfung absolviert habe, zeige auf, dass die Explorandin eine gewisse narzisstische Selbstüberschätzung aufweise. Ihre Auffassung, dass sie diesen Buchhalterkurs nicht nötig gehabt habe, begründe sie damit, sie wisse, was sie könne und habe auch damals gewusst, was sie gekonnt habe. Auch der Vater soll dies immer bestätigt haben. In der Folge habe die Explorandin einige Stellen inne gehabt, meist in Buchhaltungen und als Leiterin von Finanzen.\nPsychiatrisch stelle sich die Frage, ob aktuell eine manifeste rezidivierende depressive Störung sei Jahren vorliege. Dies könne klar verneint werden. Die Explorandin habe noch nie längere Phasen von Depressionen, übermässiger Trauer, Antriebsschwierigkeiten u.a. durchgemacht. Es fehlten die Grundsymptome, welche teilweise Bedingung seien, um eine Depression überhaupt annehmen zu können. Die Explorandin sei auch nur einmal im Jahr 2000 wenige Wochen in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe kurz Antidepressiva genommen. Ansonsten sei sie nie einer psychiatrischen Behandlung zugeführt worden. Ausserdem habe nie ein Psychiater, sondern lediglich ein Psychosomatiker in Zofingen von Depressionen gesprochen."}