{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\nIn der orthopädischen Evaluation durch Dr. med. AD.___ wird im Wesentlichen angegeben, die Explorandin sei mit dem eigenen Auto zur Untersuchung gekommen. Sie komme mit dem Auto besser zurecht als mit dem Zug. Die Treppen seien mit ihren Kniegelenken ein nicht zu bewältigendes Hindernis. Es bestehe ein relativ zügiges Gangbild mit jedoch deutlichem Schonhinken links. Insgesamt sei ein flüssiges Aus- und Anziehen mit Trickbewegungen der rechten Schulter feststellbar. Ausserdem bestehe ein flüssiges sich Hinlegen und Erheben von der Untersuchungsliege. Es bestehe ein Schultergeradstand, jedoch eine deutliche Muskelatrophie im Bereich des rechten Schultergürtels, insbesondere des Supraspinatus bei Rechtsdominanz. Sodann bestehe ein Beckengeradstand und die Wirbelsäule sei im Lot. Die aktive HWS-Beweglichkeit sei in allen Ebenen frei. Es bestehe eine regelrechte Beweglichkeit der BWS und LWS. Es erfolge keine Schmerzangabe beim Wiederaufrichten tieflumbal. Die Reklination sei ebenfalls schmerzfrei. Es bestehe eine diffuse Druckdolenz im Bereich der HWS, die weder klar reproduzierbar noch klar zuordenbar sei. Ebenso bestehe eine deutliche Druckdolenz tieflumbal, auch hier wiederum nicht klar zuteilbar. Soweit infolge Adipositas beurteilbar bestünden ordentliche Beinachsen beidseits, ein vermehrter Rückfussvalgus links bei erheblicher hiesiger Knick-/Senkfusskonfiguration und unzureichender Varisierung im Zehenstand, rechts bestehe ein deutlich weniger ausgeprägter Knick-/Senkfuss.\nDer begutachtende Orthopäde führt im Weiteren aus, es finde sich eine erhebliche Druck-, teils Berührungsdolenz im Bereich der gesamten rechten Schulter, welche nicht eindeutig reproduzierbar sei ausser über dem AC-Gelenk und der ventralen Kapsel. Auch links bestehe eine Druckdolenz über dem AC-Gelenk und dem Tuberculum majus, wobei die Explorandin wiederholt mit dem gesamten Körper zusammenzucke. Der Nackengriff links sei problemlos möglich, rechts bis zum rechten Ohr. Die Kraftüberprüfung der Rotatorenmanschette zeige eine deutlich eingeschränkte Kraft des Supraspinatus. Es bestehe eine unauffällige Trophic der Handmuskeln und eine symmetrisch regelrechte Beschwielung beider Hände. Die Untersuchung der Ellbogen-, Hand- und Fingergelenke sei unauffällig. Nachgefragt nach der Sensibilität gebe die Explorandin an, dass wiederholt alle Finger einschlafen würden, ebenso auch alle Zehen. Die Untersuchung der Kniegelenke zeige beidseits eine Spur Erguss, es bestehe kein relevanter Patellaschiebeschmerz. Sitzend zeige sich eine soweit regelrechte Überprüfung der Rück-, Mittel- und Vorfussgelenke, eine allseits regelrechte Stabilität, keine explizite Druckdolenz und keine relevante Beweglichkeitseinschränkung. Die Fussbeschwielung sei symmetrisch. Es bestehe eine Knick-/Senkfusskonfiguration links im Vergleich zu rechts.\nDie orthopädischen Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit lauten wie folgt: «Massive Varuspangonarthrose bds. bei erheblicher muskulärer Dekonditionierung und Dysbalance». Die weiteren Diagnosen (1. Supraspinatussehnen-ruptur und Schulterimpingement sowie lange Bicepssehnenruptur Schulter rechts; 2. Pes plano valgus links mehr als rechts) haben keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Unter dem Titel «Orthopädische Beurteilung inkl. Konsistenz» wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Explorandin leide an mannigfachen, nicht nur orthopädischen gesundheitlichen Problemen. Nach einer geplatzten Gallenblase mit Blutvergiftung im Juli 2010 habe sie die damals befristete Anstellung in der Suchthilfe Olten als stellvertretende Geschäftsführerin in einem 60%-Pensum aufgeben müssen und sei seither nicht mehr zur Arbeit zurückgekehrt. Aus orthopädischer Sicht im Vordergrund stünden eine beidseitige, klinisch-radiologisch bestätigbare, doch erhebliche Varuspangonarthrose, wobei die endoprothetische Versorgung für anfangs des Jahres 2016 geplant gewesen sei, zunächst links, dann rechts. Infolge eines Ileus (Darmverschluss) habe sie jedoch aufgeschoben werden müssen. Im Weiteren leide sie an einer erheblichen symptomatischen Rotatorenmanschettenläsion mit sekundärer Impingement-Symptomatik an der rechten Schulter. Von einem operativen Eingriff sei, wohl auch aufgrund der Gesamtsituation, durch die Orthopädie des V.___ abgeraten worden, weitere konservative Massnahmen seien in die Wege geleitet worden. Ferner leide die Explorandin an einer erheblichen Knick-/Senkfusskonfiguration links, welche infolge der Fehlbelastung bei Gonarthrose beidseits wohl symptomatisch geworden sei und auch im Zusammenhang gesehen werden müsse mit einer erheblichen, globalen muskulären Dekonditionierung und Dysbalance auch aufgrund der massiven Adipositas."}