{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\nPD Dr. Dr. med. AC.___ stellt folgende viszeralchirurgische Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: «1. Sekundär heilende paraumbilikale Wunde bei Status nach rezidiviertem subkutanem Wundabszess resp. Peritonitis mit mehreren Reinterventionen nach; 2. Laparotomie wegen Adhäsionsileus mit Gelegenheitsappendektomie und Netzimplantation in IPOM-Technik; 3. Unklare episodische Unterbauchschmerzen links bei Verdacht auf Reizdarmsyndrom». Die weiteren gestellten Diagnosen (1. Ess- und Trinkstörungen bei Status nach Magen-Sleeve-Resektion wegen morbider Obesitas [BMI präoperativ 59 kg/m2]; aktuell Adipositas Grad II mit BMI 37.4 kg/m2; 2. Chronische Obstipation vom slow transit-Typ bei Verdacht auf Reizdarmsyndrom; 3. kleine axiale Hiatushernie mit gastroösophagealem Reflux; 4. Divertikulose in Colon descendens und sigmoideum) haben nach den fachärztlichen Angaben keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Die viszeralchirurgische Beurteilung lautete dahingehend, aktuell sei die paraumbilikale Defektwunde nach grossen rezidivierten subkutanen Abszessen resp. nach Peritonitis im Gefolge einer Laparotomie wegen Adhäsionsileus inklusive Gelegenheitsappendektomie noch konservativ behandlungsbedürftig. Gemäss Angabe handle es sich um eine gut granulierende Wunde. Diese werde unter Beizug einer spezialisierten Pflegefachperson nach allem Ermessen innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate definitiv sekundär abheilen. Unterbauchschmerzen links seien zumindest seit der Cholezystektomie im Jahr 2010 bekannt. Weder bildgebende noch endoskopische noch intraoperative Befunde hätten bisher Hinweise auf eine organische Ursache ergeben. Auch aufgrund der anamnestischen Exploration sei bei diesen kurz dauernden Schmerzepisoden, welche nach Übelkeit und Erbrechen spontan abklingen würden, keine somatische Zuordnung zu erkennen, sodass eine funktionelle Störung klar im Vordergrund stehe. Diese Annahme werde gestützt durch den Hinweis der Explorandin, dass die Schmerzepisoden häufiger auftreten würden, wenn sie ein psychisches Tief erlebe. Anzumerken sei ferner, dass körperliche Aktivität nicht mit den Unterbauchschmerzen in Verbindung gebracht werde. Fraglos seien peritoneale Adhäsionen (Verwachsungen) vorhanden. Dass diese mit den als Koliken empfundenen Schmerzen in einem Zusammenhang stehen könnten, scheine aufgrund der langen Anamnese und der aktuellen Beschreibung sehr unwahrscheinlich zu sein. Trink- und Essstörungen seien schon früh nach der Magen-Sleeve-Resektion angegeben und ohne abnormen Befund abgeklärt worden. Es müsse darauf hingewiesen werden, dass nach dem auch restriktiv wirksamen bariatrischen Eingriff die Nahrungsaufnahme ja absichtlich eingeschränkt werde. Dadurch müsse auch eine angemessene Änderung der Essgewohnheiten angestrebt werden. Bei retrospektiver Betrachtung des Verlaufs anhand der diversen Berichte entstehe der Eindruck, dass die Beschwerden deutlich abgenommen hätten, möglicherweise durch bessere Adaption der Essgewohnheiten. Ferner sei festzuhalten, dass die Explorandin ihr Gewicht konstant halten könne.\nIm Weiteren führt der Viszeralchirurge aus, eine zumindest seit der Cholezystektomie von 2010 bestehende chronische Diarrhoe sei – angeblich im Zusammenhang mit einer im Sommer 2013 eingesetzten Therapie mit Ulcogant – in eine chronische Obstipation übergegangen. Eine diesbezügliche Abklärung habe das Vorliegen einer «slow transit constipation» ergeben. Die einschlägige medikamentöse Behandlung sei wohl korrekt gewählt, bedürfe aber möglicherweise auch bezüglich der Dosierung einer probatorischen Modifikation. Immerhin führe eine spontane einmalige Erhöhung der Importaldosis zu vorübergehenden Durchfällen. Der rational schwierig nachzuvollziehende, eher plötzliche Wechsel von chronischer Diarrhoe zu chronischer Obstipation könnte unter Mitberücksichtigung der linksseitigen Unterbauchschmerzen am ehesten vor dem Hintergrund eines Reizdarmsyndroms gesehen werden. Zur Arbeitsfähigkeit aus viszeralchirurgischer Sicht hielt der Gutachter fest, in der angestammten Tätigkeit als Buchhalterin bestehe aus strikt viszeralchirurgischer Sicht eine Arbeitsfähigkeit von 100 %. Wegen des Pflegebedarfs der sekundär heilenden Wunde und der Bauchschmerzen sei aktuell allerdings eine Leistungsminderung von 20 bis 30 % zu veranschlagen. Operative Interventionen stünden nicht zur Debatte. Zu erwägen seien neuerliche Ernährungsberatung und eine Modifikation der laxativen und prokinetischen Medikation (A.S. 38 ff.)."}