{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\n3.20 Gemäss dem Austrittsbericht des V.___, Chirurgische Klinik, vom 27. Mai 2016 hielt sich die Beschwerdeführerin dort vom 17. bis 27. Mai 2016 stationär in der Chirurgischen Klinik auf. Die Hauptdiagnosen lauteten auf «Mechanischer Ileus bei innerer Hernie und Adhäsionen im rechten Oberbauch nach/bei St.n. Magen-Sleeve-Resektion 03/2013 (M.___, [...]) und St.n. offener Cholezystektomie bei gangränöser Cholezystitis 2010» und «Substitutionsbedürftige Hypokaliämie». Unter den Nebendiagnosen wurde u.a. die Gonarthrose links mit geplanter Knietotalprothese im Juli 2016 aufgeführt. Im Weiteren wurde ausgeführt, es sei zu einer Selbstzuweisung bei starken Oberbauchschmerzen und Subileus-Symptomatik gekommen. Es sei primär die konservative Behandlung mittels Stimulation der Darmpassage erfolgt. Bei klinischer Verschlechterung des Allgemeinzustandes und anhaltendem Erbrechen seien am 18. Mai 2016 eine Laparotomie mit Adhäsiolyse und Netzeinlage bei innerer Hernie und eine Gelegenheitsappendektomie vorgenommen worden. Nach Entfernen der Magensonde sei der orale Kostaufbau erfolgt. Die Wunde habe sich zu Beginn am kaudalen Pol feucht gezeigt und sei ansonsten reizlos gewesen. Im weiteren Verlauf sei sie trocken geworden (BB 16).\n3.21 Vom 30. Mai bis 28. Juni 2016 wurde die Beschwerdeführerin wegen eines «Wundinfekts nach Laparotomie im Rahmen Diagnose 2 (ED 30.05.2016)» notfallmässig erneut im V.___ hospitalisiert. Zur Therapie und zum Verlauf wurde angegeben, es seien die Öffnung der Klammernähte und die Spülung der Wunde erfolgt. Bei grossem Abszess sei im Anschluss die operative Revision mit Débridement und VAC-Anlage vorgenommen worden. Im Weiteren seien eine antibiotische Therapie und mehrmalige VAC-Wechsel erfolgt. Bei schlechter Toleranz der VAC-Therapie sei am 7. Juni 2016 ein sekundärer Wundverschluss mit erneuter Fasziennaht und Hautverschluss versucht worden. Bei erneutem Anstieg der Entzündungsparameter und subfebrilen Temperaturen sei mit einer resistenzgerechten Antibiose mit Ciproxin begonnen worden. Darunter sei eine klinische Besserung erfolgt. Bei wechselhaften abdominellen Schmerzen und Fieber habe man am 15. Juni 2016 ein CT durchgeführt. Darin habe sich erneut ein subcutaner Abszess gezeigt. Daraufhin seien die Abszesshöhle eröffnet, regelmässige Wundspülungen durchgeführt und mit einer VAC-Therapie begonnen worden. Es seien dann konsekutive VAC-Wechsel mit Débridements der Wundfläche alle 2 bis 3 Tage durchgeführt worden. Die Entzündungsparameter seien auch nach Sistieren der Antibiose bei offener Wundbehandlung weiterhin regredient gewesen. Schliesslich seien eine suffiziente Analgesie und medikamentöse Anregung der Darmpassage erfolgt. Es habe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 30. Mai bis 18. Juli 2016 bestanden (BB 17).\n3.22 Dem Bericht des G.___ (Dr. med. M.___) vom 6. September 2016 kann entnommen werden, dass die Patientin anlässlich der Dreijahreskontrolle nach Magenschlauchanlage rein vom Gewichtsverlauf her einen ordentlichen und stabilen Verlauf zeige. Aktuell wiege sie 99 kg. Die Abdominalschmerzen habe sie jedoch unverändert. Nach wie vor sei sie verstopft und nehme dreierlei Abführmittel. Die klinische Untersuchung der Bauchdecke zeige einen 8 cm grossen Vac-Schaum im mittleren Laparotomiebereich. Die restliche Bauchdecke sei reizlos. Es bestehe eine massiv überschüssige Dermatochalasie nach 60 kg Gewichtsverlust. Die Patientin werde im Frühjahr 2017 für die Vierjahreskontrolle aufgeboten (BB 21*).\n3.23 Aus dem Bericht des V.___, Medizinische Klinik (Dr. med. AA.___), vom 9. September 2016 geht hervor, es sei in der Sprechstunde vom 8. September 2016 eine ambulante neurologische und elektrophysiologische Untersuchung vorgenommen worden. Elektrophysiologisch habe das Vorliegen eines bilateralen sensomotorischen Karpaltunnelsyndroms bestätigt werden können. Es werde das Tragen von volaren Handgelenksschienen nachts empfohlen und bei fehlender wesentlicher Besserung innert sechs Wochen die Evaluation einer operativen Dekompression des Nervus medianus. Erfreulicherweise finde sich in Bezug auf die klinisch postulierte sensible Polyneuropathie keine Befundverschlechterung; formal sei keine relevante Affektion der grosskalibrigen Nervenfasern objektiviert worden (BB 20*).\n3.24 Dem vom Gericht angeordneten polydisziplinären Gutachten der L.___ vom 15. November 2016 kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin am 27. September 2016 internistisch (Dr. med. AB.___, FMH für Allgemeine Innere Medizin), am 17. Oktober 2016 viszeralchirurgisch (PD Dr. Dr. med. AC.___, FMH für Chirurgie) und orthopädisch (Dr. med. AD.___, FMH für orthopädische Chirurgie) sowie am 24. Oktober 2016 psychiatrisch (Dr. med. AE.___, FMH für Psychiatrie und Psychotherapie) untersucht und begutachtet wurde. Der Begutachtung durch Dr. med. AB.___ kann im Wesentlichen folgender allgemein-internistischer Teilstatus der Explorandin entnommen werden: Die Explorandin habe ein Gewicht zwischen 90 und 100 kg, je nach Flüssigkeitshaushalt. Die Reflexe seien praktisch nicht auslösbar an den oberen und unteren Extremitäten. Die Tiefensensibilität an den Unterschenkeln sei vermindert, ebenso an den Handgelenken. Auffallend sei bei der Reflexprüfung im Bereich der rechten Schulter ein Aufschreien der Explorandin. Sie halte diesbezüglich fest, dass sie gesagt habe, hier Schmerzen zu haben. Dies könne klinisch nicht nachvollzogen werden. Auch falle auf, dass sie im Liegen völlig problemlos den Nackengriff einnehme, um ihren Kopf mit beiden Händen zu stützen, nachdem sie beim Stehen noch festgehalten habe, dass sie den Nackengriff nicht ausüben könne (A.S. 27 ff.)."}