{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-07-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-307_2017-07-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134882&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9a39443706a3eba57de73be6c2fd07dc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.307"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:10", "Checksum": "826da1ad03db828c263ef5cde7388c83", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 12.07.2017 VSBES.2014.307\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\n3.14 Aus dem Bericht des G.___ (Dr. med. M.___) vom 23. April 2015 geht hervor, die Patientin berichte, dass es ihr gar nicht gut gehe. Es bestehe eine psychosoziale Belastungssituation mit ihrem Ehemann, welcher von ihr gepflegt werden müsse. Ausserdem leide sie unter einer massiven Obstipation. Sie habe verschiedene Medikamente ausprobiert, die krampfartigen Schmerzen abdominal hätten sich jedoch nur verstärkt. Psychisch und körperlich sei die Patientin schwer angeschlagen. Sie sehe sich deshalb ausserstande, arbeiten zu gehen. Die Patientin wiege aktuell 100 kg. Sportlich betätige sie sich nicht, da sie sich körperlich zu schwach fühle. Die vorliegenden Laborwerte seien alle im Normbereich (BB 11).\n3.15 Dem Bericht des G.___ (Dr. med. Z.___) vom 9. Juni 2015 (Untersuchung vom 8. Juni 2015) kann entnommen werden, die Patientin habe gemäss ihren Angaben mit dem Essen und Trinken nach wie vor grosse Mühe. Nachdem sie nur wenig gegessen habe, verspüre sie ein starkes Würgen mit anschliessendem Erbrechen. Kaum habe sie wenig gegessen, bestehe beim Schlucken von Wasser das Gefühl, als würde es vor dem Magen anstehen und nicht weitergehen. Die Beurteilung lautete dahingehend, eine relevante Stenose mit Behinderung der Flüssigkeitspassage habe mittels Gastrographin-Schluck weitgehend ausgeschlossen werden können. Es zeige sich jedoch unter Provokation ein Reflux von Kontrastmittel zurück in den Oesophagus. Ob die von der Patientin geschilderten Beschwerden auf diesen Reflux zurückgeführt werden könnten, sei unklar. Man sei mit der Patientin so verblieben, dass nun eine weitere Abklärung in der Gastroenterologie mit Durchführung einer Magenspiegelung stattfinden solle (BB 12).\n3.16 Im Bericht des G.___ (Prof. Dr. med. X.___; Dr. med. Y.___) vom 17. Juni 2015 wurde aufgrund einer gleichentags vorgenommenen Ösophago-Gastro-Duodenoskopie mit Gewebeprobenentnahme im Rahmen der Gesamtbeurteilung ausgeführt, es zeigten sich regelrechte postoperative Verhältnisse. Die Fortführung der standarddosierten PPI-Therapie sei empfehlenswert. Zudem könne versucht werden, zusätzlich Prokinetika einzusetzen (BB 13).\n3.17 Aus dem Bericht des V.___, Medizinische Klinik (Dr. med. AA.___, Leitender Arzt Neurologie), vom 19. Juni 2015 geht hervor, die Patientin sei zur Weiterabklärung von teils schmerzhaften Parästhesien der Akren zugewiesen worden. Aufgrund der anamnestischen Angaben und der klinischneurologischen Untersuchung liege am ehesten eine längenabhängige sensible Polyneuropathie (DD toxisch-metabolische Genese) mit sekundärem Restless legs-Syndrom und autonomer Mitbeteiligung vor. Dementsprechend seien weitere Abklärungen mit Durchführung einer Laboruntersuchung, einer elektrophysiologischen Untersuchung und gegebenenfalls einem MRI der spinalen Achse sowie einer Lumbalpunktion indiziert. Bezüglich der rapportierten Harndranginkontinenz sei neu Betmiga etabliert worden. Diesbezüglich komme ursächlich eine autonome Neuropathie in Betracht (BB 14).\n3.18 Dr. med. K.___ hielt im Bericht vom 28. Januar 2016 im Wesentlichen fest, in der Untersuchung vom 21. Dezember 2015 habe sie eine deutliche Impingement-Problematik im Bereich des rechten Schultergelenks mit einem positiven Jobe-Test, Hinweise für eine Bicepssehnenruptur, eine extreme muskuläre Dysbalance mit nach vorne hängenden Schultern und ausgesprochene Verspannungen der dorsalen Schultergürtelmuskulatur bei grossen, nach vorne ziehenden Mammae gefunden. Ausserdem liege klinisch eine Gonarthrose beidseits vor, links ausgeprägter als rechts. Aktuell sei die Patientin bei einer Körpergrösse von 158 cm 98 kg schwer. Ihrem Wunsch sei entsprochen worden und es sei ihr am 21. Dezember 2015 eine subakromiale kortikosteroide Infiltration injiziert worden mit dem Vorbehalt, dass diese nur eine vorübergehende Linderung der Beschwerden bewirken werde. Angezeigt wären eine Verbesserung der muskulären Balance im Schultergürtel und eine aktive Aufrichtung der Brustwirbelsäule. Erschwert werde die Situation dadurch, dass die Patientin relativ hypermobil und bandlax sei, was die Stabilisierung der Wirbelsäule und des Schultergürtels sehr schwierig mache. Die subakromiale Injektion habe tatsächlich eine gewisse Besserung ergeben, allerdings nur für kurze Zeit. Aktuell stünden nun aber die Kniegelenksschmerzen im Vordergrund. Die Patientin wünsche doch eine Beratung durch den orthopädischen Chirurgen. Sie würde sich gerne das linke Kniegelenk operieren lassen (BB 15).\n3.19 Dem Bericht des V.___, Medizinische Klinik (Dr. med. AA.___), vom 12. Mai 2016 können folgende Diagnosen entnommen werden: «1. Klinisch Verdacht auf längenabhängige sensible Polyneuropathie (G 63), DD toxisch-metabolische Genese (Diabetes mellitus Typ 2 und Vitamin B12-Mangel), sekundäres Restless-legs Syndrom, mögliche autonome Mitbeteiligung (Urininkontinenz), elektrophysiologisch kein sicheres Korrelat (Untersuchung vom 07.07.2015); 2. Vd.a. sekundäres Restless-legs Syndrom bei Diagnose 1; 3. Klinisch Vd. a. bilaterales Karpaltunnelsyndrom; 4. Adipositas Grad II, St.n. Magen-Sleeve-Resektion 03/2013 (KSL), BMI 38.3 kg/m2». Als Nebendiagnosen wurden ein diätetisch eingestellter Diabetes mellitus Typ 2, eine Hypoproteinämie, eine arterielle Hypertonie, ein Status nach Cholezystektomie 07/2010 sowie anamnestisch eine Gonarthrose links mit geplanter Knietotalprothese 07/16 gestellt. Es wurde ausgeführt, anamnestisch und klinisch liege eine Progredienz der postulierten sensiblen Polyneuropathie vor. Dementsprechend werde man die Patientin für eine elektrophysiologische Verlaufsuntersuchung inkl. Ausmessung des Nervus medianus beidseits aufbieten. Daneben beklage sie vermehrt sensible Symptome, welche man differentialdiagnostisch auf das sekundäre Restless-legs-Syndrom zurückführen könne (BB 34*)."}