§ 160 Abs. 2 Gebührentarif (GT, BGS 615.11) beträgt der Stundenansatz bei anwaltlicher Vertretung CHF 230.00 bis 330.00. Die vom Vertreter der Beschwerdeführerin eingereichten Kostennoten vom 18. Mai 2015 (A.S. 37 ff.) und 13. September 2016 (A.S. 52) weisen einen Stundenansatz von CHF 250.00 sowie einen geltend gemachten Zeitaufwand von 12.7 Std. und 4.08 Std., somit einen Zeitaufwand von insgesamt 16.78 Std., auf. Dieser beanspruchte Zeitaufwand ist übersetzt.