5.4). Auch im Zwischenbericht der IV-Stelle, Berufliche Eingliederung, vom 13. Juli 2009 wurde die damit übereinstimmende Basis für das Taggeld (in Höhe von CHF 5‘244.25 x 13 im Wunschpensum von 80 %) bzw. ein massgebendes Erwerbseinkommen von CHF 68‘175.25 pro Jahr korrekt angegeben (IV-Nr. 31 S. 2). Die falsche Festsetzung des Valideneinkommens auf CHF 108‘875.00 in der rechtskräftigen Rentenverfügung vom 6. November 2012 (vgl. IV-Nr. 90 S. 6) wird von der Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Januar 2015 denn auch bestätigt. Sie weist zu Recht darauf hin, dieses falsch berechnete Valideneinkommen könne nicht als Grundlage für die Taggeldabrechnung dienen (A.S. 18).