Diese hypothetische Einkommensangabe in Bezug auf die bisherige Tätigkeit der Beschwerdeführerin konnte sich nur auf ein 100 %-Pensum beziehen, auch wenn dies vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich so deklariert wurde. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von ungefähr CHF 5‘360.00 (80 %), was in Einklang mit den Angaben der Beschwerdeführerin in ihrer IV-Anmeldung vom 20. November 2008 (erzieltes Bruttoeinkommen von CHF 5‘244.00 als Sozialarbeiterin im Rahmen eines Arbeitspensums von 80 % beim B.___) steht (IV-Nr. 2 S. 5 Ziff. 5.4).