Auf der Basis dieses Sozialarbeiterlohns seien in der Folge auch ALV-Taggelder ausgerichtet worden (IV-Nr. 31 S. 2). Mit Verfügung vom 15. Juli 2009 erteilte ihr die IV-Stelle Kostengutsprache für die Umschulung zur medizinischen Masseurin vom 11. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, wobei der Berechnung des Wartetaggelds vom 1. August 2009 bis 10. Januar 2010 sowie des Taggelds während der Umschulung ebenfalls ein Einkommen von CHF 68‘175.25 pro Jahr zu Grunde gelegt wurden (IV-Nr. 34, 35, 36, 42, 47). Das IV-Taggeld während der Umschulung ab 1. Januar 2011 basierte dann auf einem massgebenden Einkommen von CHF 69‘040.00 pro Jahr;