_ in seinem Bericht vom 29. Februar 2012 eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte/Sozialarbeiterin erst ab 28. Februar 2007 (IV-Nr. 76). Im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. F.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. Mai 2012 (Exploration vom 12. Mai 2012) wurde im Rahmen der Psychobiographie angegeben, die Beschwerdeführerin führe aus, im Mai 2004 eine Anstellung im 80 %-Pensum im Gemeindesozialdienst B.___ gefunden zu haben. Dass dieses Pensum aus gesundheitlichen Gründen gewählt worden wäre, geht aus dem Gutachten nicht hervor (vgl. IV-Nr. 80 S. 17).