_, Psychiatrie und Psychotherapie FMH, stellte in seinem Bericht zu Handen der G.___ vom 11. November 2008 die Diagnosen «Zwangsstörung mit vorwiegenden Zwangsgedanken, Panikstörung mit Agoraphobie, subsyndromale posttraumatische Belastungsstörung bei Status nach sexuellen Übergriffen und physischer Gewalt in der Ehe» und hielt fest, die Patientin sei vom 28. Februar bis 20. November 2007 vollumfänglich arbeitsunfähig gewesen; sie sei nun seit dem 10. November 2008 wieder zu 50 % arbeitsunfähig, wobei es sich um die gleiche Störung handle wie im Jahr 2007 (Rückfall; vgl. IV-Nr. 8.3 S. 14 f.). Dementsprechend richtete die G.___ Krankentaggelder ab 28. Februar 2007 aus (IV-Nr. 8.2).