Dass die IV-Taggeldberechnung richtig vorgenommen worden sei, bestätigten auch die das Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen sowie die Taggeldabrechnungen der G.___. Während der vorangehenden Taggeldbezüge sei das Taggeld immer auf einem Grundlohn von CHF 68‘175.25 ermittelt worden. Das in der Rentenverfügung vom 6. November 2012 zu hoch angegebene Valideneinkommen werde im Rahmen des laufenden Revisionsverfahrens entweder revisions- oder wiedererwägungsweise angepasst. Mit Replik vom 23. März 2015 lässt die Beschwerdeführerin noch ausführen, bei der von ihr inne gehabten Anstellung beim B.___ habe es sich in der Tat um eine Stelle mit einem 80 %-Pensum gehandelt.