3. 3.1 Die Beschwerdegegnerin hielt im Rahmen des im Juli 2013 von Amtes wegen aufgenommenen Revisionsverfahrens fest, die Versicherte beziehe eine halbe Invalidenrente und müsse unterstützt werden, ihre Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Das Ziel seien der Aufbau einer Tagesstruktur und die Erhöhung des Pensums von 2 auf 4 Stunden pro Tag (vgl. Zwischenbericht vom 29. September 2014 [IV-Nr. 115]). Dementsprechend wurde der Beschwerdeführerin ein Belastbarkeitstraining als Integrationsmassnahme gemäss Art. 14a IVG im Zeitraum vom 13. Oktober 2014 bis 11. Januar 2015 in der J.