Beim ehemaligen Arbeitgeber der Beschwerdeführerin, dem B.___, werden Auskünfte zur Lohnentwicklung bis ins Jahr 2014 eingeholt (IV-Nr. 53 f.). 2.8 Mit Schreiben der Gemeinde B.___, Präsidialabteilung, vom 19. Oktober 2016 (Eingang) werden die vom Gericht gestellten Fragen durch den ehemaligen Arbeitgeber der Beschwerdeführerin beantwortet. Daraufhin wird den Parteien Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äussern (A.S. 56 f.). 2.9 Der von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Dezember 2016 gestellte Antrag, es sei die Gemeinde B.__