(A.S. 31 ff.). 2.4 Mit Verfügung vom 4. Mai 2015 wird festgestellt, dass die Beschwerdegegnerin auf eine Duplik verzichtet hat (A.S. 35). 2.5 Mit Eingabe vom 18. Mai 2015 reicht der Vertreter der Beschwerdeführerin seine Kostennote ein (A.S. 36 ff.). 2.6 Am 13. September 2016 führt das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn eine öffentliche Verhandlung durch (siehe Protokoll der Verhandlung vom 13. September 2016; A.S. 50 f.). 2.7 Mit Verfügung vom 5. Oktober 2016 wird das Beweisverfahren wieder eröffnet. Beim ehemaligen Arbeitgeber der Beschwerdeführerin, dem B.___, werden Auskünfte zur Lohnentwicklung bis ins Jahr 2014 eingeholt (IV-Nr.