Eventualiter: Die vorliegende Beschwerdesache sei zur Neuberechnung des Taggeldes an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Es sei eine öffentliche Gerichtsverhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK mit zusätzlicher Partei- und Zeugenbefragung durchzuführen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2.2 In ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Januar 2015 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde (A.S. 17 f.). 2.3 Mit Replik vom 23. März 2015 lässt die Beschwerdeführerin an ihren in der Beschwerde geltend gemachten Rechtsbegehren vollumfänglich festhalten (A.S. 31 ff.).