Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste die IV-Stelle eine psychiatrische Begutachtung durch Dr. med. F.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, welche am 12. Mai 2012 erfolgte. Mit rechtskräftiger Verfügung vom 6. November 2012 sprach die IV-Stelle der Versicherten aufgrund eines Invaliditätsgrades von 100 % eine ganze Invalidenrente vom 1. Februar 2008 bis 31. Mai 2009 und aufgrund eines Invaliditätsgrads von nurmehr 52 % eine halbe Invalidenrente vom 1. Juni bis 31. Juli 2009 und ab 1. Januar 2012 zu.