bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug angemeldet. Die IV-Stelle des Kantons Solothurn gewährte ihr in der Folge mit Verfügung vom 15. Juli 2009 Kostengutsprache für die Umschulung zur medizinischen Masseurin an der D.___ vom 11. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 sowie ein Wartetaggeld vom 1. August 2009 bis 10. Januar 2010. Die Versicherte konnte die Ausbildung zur medizinischen Masseurin Ende Dezember 2011 erfolgreich abschliessen. Daraufhin stellte die IV-Stelle die berufliche Eingliederung ein.