Nachdem die Abklärungen einzig durch die ungenügenden Sachverhaltsabklärungen der Beschwerdegegnerin notwendig wurden, rechtfertigt es sich demzufolge, der Beschwerdegegnerin die gesamten Kosten der beiden Gutachten von CHF 18'559.15 zu überbinden. Im Übrigen hat das Bundesgericht im Urteil 8C_301/2016 vom 7. Juli 2016 bestätigt, dass in dieser Konstellation die Kosten beider durch das Gericht eingeholten Gutachten der IV-Stelle überwälzt werden können. Zudem beauftragte das Versicherungsgericht auch Dr. med. H.___ mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens.