Wie aus dem Gutachten von Prof. Dr. med. J.___ hervorgeht, war eine aktuelle Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nicht möglich, was aufgrund des im Gutachten geschilderten Verhaltens des Beschwerdeführers durchaus nachvollziehbar erscheint. So war, wie vorgehend aufgezeigt, eine Anamneseerhebung durch den Gutachter kaum möglich. Der Beschwerdeführer gab äusserst spärliche und auch widersprüchliche Antworten oder gab häufig an, sich nicht mehr erinnern zu können.