Auf der anderen Seite würden die gutachterlichen Einschätzungen von Dr. med. M.___ in 2013 und 2014, der keinerlei psychische Störungen sehe, dem Exploranden ebenfalls nicht gerecht, obwohl in diesen Gutachten die erhaltenen Funktionsanteile recht gut beschrieben seien. Es bestehe nach Einschätzung des Referenten jedoch entgegen der Einschätzung von Dr. med. D.___ zumindest ein Kern einer psychischen Störung mit einem dysfunktionalen, aber offensichtlich nach allen Informationen real vorliegenden weitgehenden Rückzug in einer pathogenen Isolation, die durchaus zumindest phasenweise einhergehe mit einer krankheitsrelevanten affektiven Problematik.